26.09.2022 | Vom 1. Oktober bis zum 30. November ist es wieder so weit: In diesem Zeitraum werden in den Betrieben turnusgemäß die alle zwei Jahre stattfindenden Wahlen der Jugend- und Auszubildendenvertretung (JAV) durchgeführt.
Die JAV ist die Interessenvertretung der Auszubildenden, dual Studierenden und jugendlichen Beschäftigten im Betrieb. Sie ist erste Ansprechpartnerin bei allen Problemen rund um Ausbildung und Betrieb. Die JAV überwacht die Einhaltung von Gesetzen und Tarifverträgen, macht sich für die Übernahme nach der Ausbildung stark oder unterstützt Auszubildende in ihrem Alltag im Betrieb. Und die JAV ist für die jungen Kolleginnen und Kollegen da, wenn es Ärger in der Ausbildung gibt. Zum Beispiel wenn die noch jungen Kolleginnen und Kollegen ständig zu ausbildungsfremden Tätigkeiten verdonnert werden, der Ausbilder oder die Ausbilderin nur nörgelt oder Vorgesetzte Druck oder Einschüchterungsmaßnahmen ausüben. Dazu engagiert sie sich für eine moderne und zeitgemäße Qualität der Ausbildung und achtet darauf, dass die Auszubildenden nicht mit Lehrmitteln von gestern lernen müssen.
JAV – die Stimme für die Probleme und Wünsche der Jüngeren
„Auszubildende und Beschäftigte in den ersten Berufsjahren sind viel jünger als die meisten anderen Kolleginnen und Kollegen. Sie haben deshalb oft auch ganz andere Wünsche, Vorstellungen und Probleme als die Älteren“, sagt Melanie Skilandat, Jugend- und Auszubildendenvertreterin bei Scherdel im sächsischen Marienberg. Und Leon Hafki, stellvertretender JAV-Vorsitzender bei Arcelor Mittal in Eisenhüttenstadt ergänzt: „Sie wenden sich mit Fragen und Problemen leichter an Gleichaltrige, die mit ihnen auf einer Wellenlänge liegen. Wir können uns eher in ihre Anliegen hineinversetzen. „Und als Sprachrohr der Jugend können wir unsere Themen im Betriebsrat platzieren.“
Für Leon Hafki ist klar, dass er bei der JAV-Wahl im Stahlwerk wieder antritt. Gemeinsam mit den anderen Jugendvertreterinnen und -vertretern will er sich weiterhin zum Beispiel für die unbefristete Übernahme der Ausgebildeten einsetzen. Auch Melanie Skilandat kandidiert für eine weitere Amtszeit, „um meinen jungen Kolleginnen und Kollegen eine Stimme zu geben und zur Verbesserung der Ausbildung in unserem Betrieb beizutragen“.
Ausbildung gestalten! Mach mit!
Je mehr wählen, desto größer der Rückhalt und die Durchsetzungsfähigkeit der JAV. Deshalb ist es so wichtig, an der Wahl teilzunehmen und die zukünftige JAV zu stärken.
Aber vielleicht hast Du ja auch Lust, selbst aktiv mitzugestalten und mitzubestimmen, welche Richtung Deine Ausbildung nimmt? Vertrauen Dir Deine Kolleginnen und Kollegen ihre Probleme an und erzählen Dir, was ihnen an der Ausbildung nicht gefällt? Fällt es Dir leicht, mit anderen ins Gespräch zu kommen? Dann solltest Du diese Talente unbedingt in die JAV einbringen und für die junge Interessenvertretung in Deinem Betrieb kandidieren und gemeinsam mit der IG Metall Jugend gegen Ungerechtigkeiten von Arbeits- und Urlaubszeiten vorgehen oder bessere Ausbildungsbedingungen durchsetzen.
JAV-Engagement: erwünschte Nebenwirkungen – ohne gefürchtete Risiken
Dein Engagement in der JAV hat viele Vorteile: Du erweiterst Dein Know-how, gewinnst Einblicke in rechtliche Fragen, lernst Konfliktmanagement und bekommst Mitspracherecht im Betrieb. Außerdem verschafft Dir Dein Engagement in der JAV eine Reihe an Erfahrungen für die Entwicklung Deiner Persönlichkeit, denn Du lernst Dich selbst neu kennen und gewinnst Selbstbewusstsein und Vertrauen in Dich und Deine Fähigkeiten.
Dass es im Rahmen Deines JAV-Engagements auch zu offenen Konflikten mit Vorgesetzten kommen kann, liegt in der Natur der Sache. Sorgen muss Dich das aber nicht. Dafür hat der Gesetzgeber gesorgt. Die Schutzvorschriften im Betriebsverfassungsgesetz (BetrVG) ermöglichen JAV-Mitgliedern die Entscheidungsfreiheiten, die sie benötigen – und schützen vor negativen Konsequenzen. Außerdem dürfen JAV-Mitglieder während ihrer Tätigkeit in der Jugend- und Auszubildendenvertretung nicht schlechter gestellt werden als ihre Kolleginnen und Kollegen.
Vom Zeitpunkt der Wahl an stehen alle JAV-Mitglieder – während ihrer Amtszeit und sogar noch ein Jahr darüber hinaus – unter besonderem Schutz. Auch JAV-Ersatzmitglieder, die mindestens einmal ein verhindertes JAV-Mitglied vertreten haben, genießen diesen Schutz. Und bei der späteren Übernahme nach der Ausbildung dürfen JAV-Mitglieder ebenfalls nicht benachteiligt werden.
Wie wirst Du JAV?
Wer in der Ausbildung ist oder unter 25 Jahre alt ist, kann sich zur JAV-Wahl aufstellen lassen. Wer am Tag des Beginns der neuen JAV-Amtszeit das 25. Lebensjahr noch nicht vollendet hat oder eine Ausbildung absolviert, darf also kandidieren. Interessiert? Dann wende Dich für alle weiteren notwendigen Informationen an Deine amtierende JAV oder Deinen Betriebsrat.
Wer darf wählen?
Wahlberechtigt sind alle Auszubildenden, dual Studierenden sowie alle jugendlichen Beschäftigten unter 18 Jahren.
Alle Infos zur JAV-Wahl findest Du hier: www.igmetall.de