ARBEITGEBER DÜRFEN IMPFSTATUS ABFRAGEN:

3G im Betrieb – was müssen wir beachten?

22.11.2021 | Das Infektionsschutzgesetz verpflichtet die Arbeitgeber, ab Mittwoch sicherzustellen, dass nur noch Geimpfte, Genesene oder Getestete die Arbeitsstätte aufsuchen dürfen. Diese Testung darf auch nicht mehr als unbeaufsichtigter Selbsttest zuhause durchgeführt werden. Die entsprechende Stati müssen vom Arbeitgeber kontrolliert werden. Doch was heißt das konkret? Wir beantworten euch die wichtigsten Fragen.

Impfen sichert den Zugang zum Arbeitsplatz ohne weitere Kosten

Was bedeutet die 3 G Regel am Arbeitsplatz?

Die 3G-Regel gilt für nahezu alle Betriebe, in denen Kolleginnen und Kollegen Kontakt miteinander haben. Hierunter fallen auch Betriebe mit Kundenkontakt. Zugang zu einem Betrieb erhalten Beschäftigte dann nur, wenn sie geimpft, genesen oder aktuell getestet sind. Der Arbeitgeber muss das ab sofort kontrollieren und den Status abfragen.

Muss ich Auskunft über meinen Impfstatus erteilen?

Nein. Wenn ich keine Auskunft über meinen Impfstatus erteilen will, kann ich am Testverfahren teilnehmen.

Wie läuft es mit den Tests?

Wer keinen Impf- oder Genesenen-Nachweis erbringen kann oder will, der muss einen negativen Test erbringen, um Zugang zum Betrieb zu erhalten. Stellt der Arbeitgeber den Test zur Verfügung darf der Beschäftigte unter Aufsicht den Test durchführen. Selbsttests, die zu Hause durchgeführt wurden, sind nicht zulässig. Alternativ kann ich mich in einem Corona-Test-Zentrum testen lassen. Die Testergebnisse gelten maximal 24 Stunden, PCR Tests gelten 48 Stunden.

Wer zahlt die Tests?

Der Arbeitgeber muss zwei Tests pro Woche schon seit langem allen Beschäftigten auf Basis der Corona-Arbeitsschutzverordnung anbieten, einen kostenlosen Bürgertest pro Woche gibt es im Corona-Testzentrum. Ab dann müssten die Kolleginnen und Kollegen die Tests selbst zahlen. Natürlich gibt es die Möglichkeit Besserregelungen im Rahmen von Betriebsvereinbarungen zu vereinbaren. Diese könnten zum Beispiel sicherstellen, dass alle, egal ob Geimpft, Getestet oder Genesen einen Test bekommen.

Was kann passieren, wenn ich mich konsequent weigere?

Die Konsequenzen sind noch unklar. Allerdings kann es sein, dass Beschäftigte – die dann selbst verschuldet mangels 3-G-Nachweis – ihre Arbeitsleistung nicht erbringen können, keinen Lohnanspruch haben. Denn es gilt: Ohne Arbeit – kein Lohn. Eine dauerhafte Verweigerung könnte im schlimmsten Fall eine Kündigung bedeuten.

Noch Fragen offen?

Das IG Metall-Bildungszentrum Berlin versucht in einer aktuellen Stunde erste Anforderungen und Probleme gemeinsam mit Euch zu lösen.
3G im Betrieb – was müssen wir beachten? Dienstag, 23. November 2021, 18.00 bis 19.30 Uhr – unter diesem Link.  

 

 

 

Von: em

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