Borbet Sachsen in Kodersdorf

Fair und transparent: Einführung des Entgeltrahmenabkommens bei Borbet in Kodersdorf

28.05.2025 | Starke Warnstreiks haben 2024 zum Erfolg bei Borbet Sachsen in Kodersdorf geführt. Die Beschäftigten haben sich mit großer Entschlossenheit und gemeinsam mit der IG Metall Ostsachsen einen Tarifvertrag erkämpft. Für einen wesentlichen Teil der Umsetzung, die Einführung eines betrieblichen Entgeltsystems mit neuer Eingruppierung, hat sich der Betriebsrat jetzt fit gemacht.

Die Borbet-Beschäftigten in Kodersdorf haben sich ihren Tarifvertrag erkämpft. Jetzt geht es, wie im Tarifvertrag vereinbart, an die Neueingruppierung der Kolleginnen und Kollegen. Das neue Entgeltsystem sorgt für mehr Gerechtigkeit und Transparenz. Foto: IG Metall

Vier Schritte für mehr Gerechtigkeit und Transparenz

Diese Punkte und ihre unterschiedliche Gewichtung sind bei der Eingruppierung der Kolleginnen und Kollegen in das neue Entgeltsystem auf Basis des Entgeltrahmenabkommens ausschlaggebend.

Mit diesem Bewertungsbogen wird die Neugruppierung ermittelt.

Die ermittelte Punktezahl führt zur Eingruppierung im neuen Entgeltsystem.

Neben steigenden individuellen Stundenlöhnen um 5 Prozent ab 1. Januar 2025 und einer Inflationsausgleichsprämie hatten sich IG Metall und Arbeitgeber Ende November auch auf ein faires und transparentes Entgeltsystem verständigt. Bedeutet: Das betriebliche Entgeltsystem in Kodersdorf soll an das tarifliche Entgeltsystem, welches auf dem Entgeltrahmenabkommen (ERA) NRW basiert, angepasst werden. Das soll nun für alle Kolleginnen und Kollegen in Kodersdorf, wie vereinbart, ab 1. Juli 2025 in Kraft treten. Für die Angestellten soll die Eingruppierung auf Bitte des Arbeitgebers erst zum 1. Oktober 2025 abgeschlossen sein, allerdings entstehen den Angestellten dadurch keinerlei Nachteile, weil die Eingruppierung rückwirkend wirksam wird.

Mit der Neueingruppierung werden die Entgelte an das Niveau von 84 Prozent des Tarifs der Metall- und Elektroindustrie in NRW angehoben. Eingruppiert werden alle Beschäftigten in 14 neue Entgeltgruppen. Verantwortlich für die Eingruppierung ist der Arbeitgeber unter Mitwirkung des Betriebsrats, der von der IG Metall unterstützt wird. Damit der Betriebsrat bestmöglich auf die neue Aufgabe vorbereitet ist, wurden die Kolleginnen Kollegen Mitte Mai durch die IG Metall Ostsachsen geschult. Außerdem wurde die Arbeitsgemeinschaft „Eingruppierung“ ins Leben gerufen, die die Korrektheit der vom Arbeitgeber vorgenommenen Eingruppierung überprüft.

Gespräche mit den Kolleginnen und Kollegen
Die Borbet-Betriebsrätinnen und -räte werden in den kommenden Wochen gemeinsam mit der IG Metall Gespräche mit allen Kolleginnen und Kollegen führen. Die sollen dazu beitragen, die Anforderungen in den einzelnen Arbeitsbereichen zu ermitteln und gemeinsam mit den Beschäftigten zu klären, was ihre Arbeit prägt. „Wir legen größten Wert auf Transparenz. Für jede Kollegin und jeden Kollegen soll nachvollziehbar sein, auf welcher Grundlage ihre und seine Eingruppierung erfolgt“, sagt Krzysztof Iwanowski, Gewerkschaftssekretär der IG Metall Ostsachsen. „Die IG Metall ist eine beteiligungsorientierte Gesellschaft. Das steht bei uns nicht nur auf dem Papier, das nehmen wir wörtlich.“

Neueingruppierung auf ERA-Basis
Grundlage für die ERA-Eingruppierung sind allein die Anforderungen aus der an die Beschäftigten übertragenen Arbeit. Dabei verläuft die Neueingruppierung in folgenden Schritten:

1. Aktuelle Arbeitsplatzbeschreibung:

  • Sie muss alle Tätigkeiten umfassen, die an dem jeweiligen Arbeitsplatz vorkommen.
  • Die Bewertung von Arbeitsaufgaben erfolgt anhand von festgelegten Anforderungsmerkmalen mit unterschiedlicher Gewichtung (Wissen und Können, Handlungs- und Entscheidungsspielraum, Kooperation und Mitarbeiterführung).
  • Jedes Merkmal ist in mehrere Bewertungsstufen unterteilt. Jeder Bewertungsstufe ist eine Punktzahl zugeordnet. Je höher die Anforderungen sind, desto höher ist auch die Punktzahl. 

2. Einstufung der Arbeitsaufgaben in die 14 neuen Entgeltgruppen und anschließende Zuordnung der Beschäftigten zu den Entgeltgruppen. Die vergebenen Punkte werden zusammengezählt und bestimmen, in welche Entgeltgruppe die Kollegin/der Kollege eingestuft wird.

Betriebsrat und IG Metall kommen in den nächsten Tagen und Wochen auf die Beschäftigten zu, um mit ihnen anhand eines Bewertungsbogens die Eingruppierung in eine der 14 neuen Entgeltgruppen zu ermitteln. Betriebsrat und IG Metall freuen sich auf den direkten Kontakt und die Gespräche mit allen Kolleginnen und Kollegen und danken schon jetzt für die Unterstützung.

 

Von: kk

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