Betriebsratswahlen

Gut zu wissen! Folge 16 der BR-Wahlvideos nimmt Personenwahl in den Fokus

29.01.2026 | Die Betriebsratswahlen 2026 steuern in Richtung heiße Phase. Zwischen dem 1. März und 31. Mai sind die Beschäftigten gefragt, ihre Kreuze auf den Stimmzetteln zu setzen. Wie viel Stimmen sie vergeben dürfen, hängt von der Art der Wahl ab. In Folge 16 der BR-Wahlvideos erklären Anna-Lena Brand und Axel Drescher die Personenwahl.

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Nachdem in den zurückliegenden Wochen der Fokus der Serie eher darauf lag, wie engagierte Betriebsrätinnen und Betriebsräte in Ostsachsen die Arbeitswelt Stück für Stück verbessern, nimmt Folge 16 das Procedere bei den Betriebsratswahlen in den Blick. Denn das Wahlverfahren in den Betrieben ist durchaus unterschiedlich. Deshalb erklären Anna-Lena Brand und Axel Drescher in dieser Woche, was eine Personenwahl ist und welche Regeln dabei für die Wählenden gelten.

Bei einer Personenwahl treten einzelne Kandidatinnen und Kandidaten zur Wahl an. Das Prinzip ist ganz einfach: Jede Beschäftigte und jeder Beschäftigter hat so viele Stimmen, wie es Mandate im Betriebsrat gibt. Bedeutet: Ist der Betriebsrat ein 9er-Gremium, dürfen die Beschäftigten neun Kreuze auf ihrem Stimmzettel machen – allerdings bei neun verschiedenen Kandidierenden. Einem Wunschkandidaten oder einer Wunschkandidatin alle neun Stimmen zu geben, ist nicht gestattet. Verpflichtet, so viele Kreuze wie erlaubt zu machen, sind die Wählerinnen und Wähler allerdings auch nicht. „Wer nur einem Kandidaten oder einer Kandidatin seine Stimme geben möchte, kann dies selbstverständlich auch tun“, sagt Axel Drescher, Gewerkschaftssekretär der IG Metall Ostsachsen. „Damit gewichten sie ihre Stimme anders.“

Die Personenwahl ist vorgesehen,

  • wenn nur eine Vorschlagsliste zur Wahl antritt oder
  • wenn die Wahl nach dem vereinfachten Wahlverfahren stattfindet (Betriebsverfassungsgesetz (BetrVG) Paragraf 14). Dieses vereinfachte Wahlverfahren wird immer dann angewendet, wenn ein Betrieb aus bis zu 50 wahlberechtigten Beschäftigten besteht. Aber auch in Betrieben mit bis zu 100 Kolleginnen und Kollegen kann das vereinfachte Wahlverfahren zur Anwendung kommen, wenn sich Wahlvorstand und Arbeitgeber auf dieses Verfahren verständigt haben.

Die meisten Wahlvorstände im Bereich der IG Metall Ostsachsen haben für die anstehenden Betriebsratswahlen zwischen dem 1. März und 31. Mai bereits eine Wahlvorstandsschulung absolviert, um bei Fristen, Wahllisten und Co auf der sicheren Seite zu sein. Doch auch für Betriebe, die noch ohne Betriebsrat sind, ist es noch nicht zu spät, auf die Mitbestimmungskarte zu setzen und durch die Wahl eines Betriebsrats ein neues Zeitalter einzuläuten. Beschäftigte, die erstmals einen Betriebsrat wählen, können dies auch außerhalb des offiziell vom Betriebsverfassungsgesetz vorgegebenen Wahlzeitraums tun. Eure IG Metall Ostsachsen steht Euch dabei mit Rat und Tat zur Seite. Was Betriebsräte für die Beschäftigten erreichen, warum es gut ist, bei Problemen kompetente Ansprechpartnerinnen und -partner zu haben, erfahrt Ihr in den Videos, die die IG Metall Ostsachsen in den Betriebsratsbüros der Region gedreht und seit Anfang Oktober wöchentlich veröffentlicht. Zusammen ergeben die kleinen Videoclips ein buntes Bild aktiver Mitbestimmung in den Betrieben, die die IG Metall in Ostsachsen vertrtitt.

So verpasst Ihr keine Folge
Die Clips findet Ihr direkt auf dem Youtube-Kanal der IG Metall Ostsachsen, über die Homepage oder über den Whatsapp-Kanal der Geschäftsstelle. Am besten gleich Youtube- oder Whatsapp-Kanal abonnieren und keine Folge mehr verpassen – und natürlich regelmäßig auf der Homepage vorbeischauen. Dort findet Ihr auch alle aktuellen Entwicklungen und Themen aus der Geschäftsstelle.

 

 

 

Von: kk

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