Tarifrunde Metall- und Elektroindustrie 2018

“Jetzt ist auch durch ein Gericht festgestellt, dass unsere Streiks verhältnismäßig sind“

31.01.2018 | Das Arbeitsgericht in Krefeld weist den Antrag der Firma Otto Fuchs Dülken, dass die Forderung der IG Metall rechtswidrig und ein ganztägiger Warnstreik unverhältnismäßig sei, heute zurück.

Es ist 16.30 Uhr im Arbeitsgericht in Krefeld. Gerade findet eine Verhandlung im Zusammenhang mit einer durch die Firma Otto Fuchs Dülken in Viersen eingereichten einstweiligen Verfügung gegen die ganztägigen Warnstreiks der IG Metall statt. Die Arbeitgeberseite begründet den Antrag damit, dass die Forderung der IG Metall rechtswidrig und ein ganztägiger Warnstreik unverhältnismäßig sei.

Das Gericht folgt dieser Argumentation nicht und weist den Antrag zurück. Die Begründung lautet: "Die Forderungen der IG Metall und damit auch die Arbeitskampfmaßnahmen sind rechtmäßig."

Knut Giesler, IG Metall Bezirksleiter für Nordrhein-Westfalen sagt dazu: “Jetzt ist auch durch ein Gericht festgestellt, dass unsere Streiks verhältnismäßig sind. Das Gericht konnte nicht feststellen, dass unsere Forderungen rechtswidrig sind. Den Druck durch ganztägige Warnstreiks zu erhöhen ist das gute Recht der IG Metall, um Bewegung in die Verhandlungen zu bringen und das letzte Mittel vor einer Urabstimmung und einem Flächenstreik. Mit den durchsichtigen juristischen Ablenkungsmanövern, seien es Gutachten, einstweilige Verfügungen oder Klagen auf Schadensersatz muss jetzt Schluss sein. Ich fordere alle Arbeitgeber auf, den juristischen Firlefanz sofort einzustellen und eine Lösung am Verhandlungstisch zu suchen.“

Das Gericht bestätigt somit die Haltung der IG Metall, dass Beschäftigte, die sich an Arbeitskampfmaßnahmen beteiligen, ihr Grundrecht auf Meinungsäußerung, Versammlungsfreiheit und das im Grundgesetz verankerte Streikrecht wahrnehmen.

Von: em

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