05.02.2026 | Mehrere Stimmen oder nur eine? Wie viel Kreuze die Beschäftigten bei den Betriebsratswahlen zwischen dem 1. März und 31. Mai auf ihrem Stimmzettel machen dürfen, hängt vom Wahlverfahren ab. Anna-Lena Brand und Axel Drescher erklären in Folge 17 der BR-Wahlvideos die Listenwahl – und warum es wichtig ist, die eine Stimme dabei unbedingt der IG Metall-Liste zu geben
Anders als bei der Personenwahl werden bei der Listenwahl nicht einzelne Kandidatinnen oder Kandidaten gewählt, sondern eben die Liste, also die Interessengruppe, für die die Kandidierenden antreten. Das bedeutet für die Wählerinnen und Wähler: Sie haben genau eine Stimme, die sie einer Liste geben dürfen. „Idealerweise natürlich der IG Metall“, sagt Anna-Lena Brand, Gewerkschaftssekretärin der IG Metall Ostsachsen. Denn mit der IG Metall steht eine starke Organisation hinter den Kandidatinnen und Kandidaten, mithin also jede Menge Know-how rund um Verbesserung von Arbeitsbedingungen in den Betrieben und Arbeitsrecht.
Wie viele Listen zur Wahl stehen, ist von Betrieb zu Betrieb unterschiedlich, ebenso die Anzahl der Kandidierenden, die für diese Liste antreten. Sowohl Einzelbewerber sind möglich als auch eine Liste, die prall gefüllt ist mit Bewerberinnen und Bewerbern für ein Betriebsratsmandat. Für die Wählenden ist wichtig, dass sie nur bei einer Liste ein Kreuzchen machen, also keine konkreten Personen wählen und auch keine bestimmte Person auf der Liste ankreuzen können.
Wissenswertes rund um die Listenwahl
Die Listenwahl ist eine Verhältniswahl. Nach Schließen der Wahllokale wird ausgezählt, wie viele Stimmen auf die einzelnen Listen entfallen. Anschließend wird die Stimmzahl, die jede Liste erhalten hat, durch die Anzahl der zu vergebenden Betriebsratsmandate geteilt. Berücksichtigt werden muss dabei auch eine Minderheitenbestimmung, die das Betriebsverfassungsgesetz (BetrVG) seit 2021 vorsieht. Das bedeutet, dass das Geschlecht, das in der Belegschaft in der Minderheit ist, mindestens seinem zahlenmäßigen Verhältnis im Betriebsrat entsprechen muss, sofern dieser mindestens aus drei Personen besteht (BetrVG Paragraf 15 Abs. 2).
Eine Listenwahl findet dort statt, wo ein Betrieb mehr als 100 wahlberechtigte Beschäftigte hat. Aber auch in Betrieben zwischen 51 und 100 Beschäftigten ist eine Listenwahl möglich, wenn Wahlvorstand und Arbeitgeber dies beschlossen haben.
Fit in die Betriebsratswahlen mit dem Know-how der IG Metall
Über ihre rechtlichen Möglichkeiten und Aufgaben hat die IG Metall Ostsachsen die meisten Betriebe bereits geschult. Sie gehen gut gerüstet in die Betriebsratswahlen. Wahlvorstände, die noch Bedarf an Schulungen haben, können sich jederzeit in der Geschäftsstelle der IG Metall Ostsachsen melden. Auch Betriebe, die noch ohne Betriebsrat sind, können dies gemeinsam mit den Profis der IG Metall Ostsachsen in Sachen Mitbestimmung ändern.
Denn Mitbestimmung macht den Unterschied. Was sich alles durch starke IG Metall-Betriebsräte in den Betrieben der Region verbessern lässt, seht Ihr in den Videos, die die IG Metall Ostsachsen seit Anfang November veröffentlicht. Nachmachen ist ausdrücklich erwünscht!
So verpasst Ihr keine Folge
Die Clips findet Ihr direkt auf dem Youtube-Kanal der IG Metall Ostsachsen, über die Homepage oder über den Whatsapp-Kanal der Geschäftsstelle. Am besten gleich Youtube- oder Whatsapp-Kanal abonnieren und keine Folge mehr verpassen – und natürlich regelmäßig auf der Homepage vorbeischauen. Dort findet Ihr auch alle aktuellen Entwicklungen und Themen aus der Geschäftsstelle.