Rente

Seit dem 1. Januar gilt die Grundrente. Wer profitiert und wie funktioniert sie?

10.01.2021 | Gute Nachrichten für rund 1,3 Millionen Menschen in Deutschland: Seit dem 1. Januar 2021 gilt die Grundrente. Den anspruchsberechtigten Rentnerinnen und Rentner beschert das mehr Geld. Wer erhält welchen Zuschlag und welche Probleme löst die neue Grundrente nicht?

Die Einführung der Grundrente zum 1. Januar 2021, für die sich die IG Metall stark gemacht hat, war mehr als überfällig. Damit ist endlich auch ein weiterer wichtiger Schritt in Richtung Neuaufbau einer solidarischen Alterssicherung geschafft“, sagt Iris Billich, Gewerkschaftssekretärin der IG Metall im Bezirk Berlin-Brandenburg-Sachsen, zuständig für die Außerbetriebliche Gewerkschaftsarbeit (AGA). „Vor allem Frauen, die oft Berufen in Niedriglohnbereichen nachgehen und parallel dazu Kindern erziehen oder ihre Eltern pflegen, profitieren von der Grundrente. Sie haben es mehr als verdient, dass ihnen so ein Stückchen mehr Gerechtigkeit widerfährt.“
 

Was ist die Grundrente und wer bekommt sie?
Die Grundrente ist ein Zuschlag zur regulären Rente. Anspruch darauf haben langjährig Versicherte mit unterdurchschnittlichem Einkommen. Voraussetzung für die volle Grundrente sind 35 Beitragsjahre in der gesetzlichen Rentenversicherung. Ab 33 Beitragsjahren gilt eine Übergangsregelung, die Grundrente wird dann nicht in voller Höhe bezahlt. Zu den Beitragsjahren („Grundrentenzeiten“) zählen neben Arbeitsjahren auch Zeiten der Kindererziehung, der Pflege, der Krankheit, der Reha, des Wehr- und Ersatzdienstes. Die Grundrente gilt für alle heutigen und für alle künftigen Rentnerinnen und Rentner. Sie gilt für alle Rentenarten: Altersrenten, Erwerbsminderungsrenten, Erziehungsrenten, Hinterbliebenenrenten. Insgesamt sollen rund 1,3 Millionen Menschen von der Grundrente profitieren.

Was zählt nicht zu den „Grundrentenzeiten“?
Nicht zu den Grundrentenzeiten zählen: Zeiten des Bezugs von Arbeitslosengeld I und II, Zeiten der Schulausbildung, die sogenannte Zurechnungszeit (fiktiv verlängerter Lebenslauf zur Erhöhung einer Erwerbsminderungsrente) sowie freiwillige Beiträge. Die IG Metall kritisiert besonders die Nichtanrechnung von Zeiten der Arbeitslosigkeit. Das erschwert es gerade denjenigen, die stark von der Grundrente profitieren würden, die Voraussetzung von mindestens 33 Beitragsjahren zu erfüllen.

Wie hoch ist die Grundrente?
Die genaue Höhe der Grundrente hängt vom Einzelfall ab. Im Durchschnitt soll sie rund 75 Euro pro Monat betragen (brutto). Der Maximalbetrag liegt bei rund 418 Euro (brutto) im Monat. Einen Mindestbetrag gibt es nicht.
So rechnet die Rentenversicherung: Der erworbene Rentenanspruch wird für maximal 35 Jahre verdoppelt, allerdings auf maximal 80 Prozent des Anspruchs, den eine Durchschnittsverdienerin erwirbt. Von diesem Zuschlag werden am Ende 12,5 Prozent abgezogen. Beispielrechnungen für verschiedene Lebensläufe gibt es auf der Webseite der Rentenversicherung.

Müssen Anspruchsberechtigte die Grundrente beantragen und wann kommt sie auf dem Konto an?
Nein, die Rentenversicherung prüft automatisch, ob ein Anspruch besteht und zahlt den Betrag dann an die Rentnerinnen und Rentner aus. Der gesetzliche Anspruch besteht ab 1. Januar 2021, allerdings wird der Zuschlag nicht sofort auf den Konten ankommen, denn Berechnung und Bearbeitung der Grundrente sind kompliziert und die Rentenversicherung benötigt für den Vorgang noch etwas Zeit. Für Neurenterinnen und Neurentner verschickt die Rentenversicherung die Grundrentenbescheide voraussichtlich ab Juli 2021. Alle anderen sollen ihre Bescheide bis Ende 2022 erhalten. Beträge, auf die ab Januar 2021 ein Anspruch besteht, werden nachgezahlt. .

Bis zu welchem Einkommen gibt es die Grundrente?
Vor dem Erhalt der Grundrente steht eine automatische Einkommensprüfung. Darauf hatte die Union bestanden. Die volle Grundrente gibt es bis zu einem Einkommen von 1250 Euro (Alleinstehende) oder 1950 Euro (Paare). Kapitalerträge zählen mit dazu. Wer mit seinem Einkommen über diesen Werten liegt, erhält eine gekürzte Grundrente: Die Rentenversicherung zieht dann 60 Prozent des über dem Grenzwert liegenden Betrags von der Grundrente ab. Ab einem Einkommen von mehr als 1600 Euro (Alleinstehende) beziehungsweise 2300 Euro (Paare) wird der über dem Grenzwert liegende Betrag vollständig auf die Grundrente angerechnet.

Wird die Grundrente mit Wohngeld und Grundsicherung verrechnet?
Wer Wohngeld oder Grundsicherung im Alter bezieht, profitiert trotzdem von der Grundrente. Die Rente wird auf diese Leistungen zwar angerechnet, aber nicht vollständig. Es gibt einen Freibetrag: 100 Euro plus 30 Prozent des darüber liegenden Rentenbetrags (maximal 216 Euro). Dieser Freibetrag kommt zu Wohngeld oder Grundsicherung hinzu.

Welche Probleme löst die Grundrente nicht?
Wer ein Leben lang arbeitet, darf im Alter nicht auf das Sozialamt angewiesen sein. Die IG Metall unterstützt die Grundrente deshalb von Beginn an. Grundlegende Probleme der Alterssicherung bleiben aber bestehen: sinkende Rentenleistung, gestiegenes Rentenalter, Mini-Renten als Folge niedriger Löhne. Die IG Metall fordert einen Kurswechsel in der Rentenpolitik. Unsere wichtigsten Forderungen: Die Einführung einer solidarischen Erwerbstätigenversicherung, das Anheben des Rentenniveaus und mehr Optionen für einen altersgerechten Ausstieg aus der Erwerbstätigkeit.

Wo gibt es weitere Informationen?
In vielen Geschäftsstellen der IG Metall könnt ihr einen Beratungstermin vereinbaren. Die sogenannten Versichertenältesten der Rentenversicherung stehen für weitere Fragen und kostenlose Beratung zur Verfügung. Sie sind gewählte Vertreterinnen und Vertreter der Versicherten und häufig auch aktive Gewerkschafterinnen und Gewerkschafter. Weitere Informationen gibt es hier.

Von: em

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