Tipps für Beschäftigte

Bahnstreik: Wie komme ich zur Arbeit?

09.01.2024 | Das Streikrecht ist ein hohes Gut. Das wissen IG Metall-Mitglieder aus eigener Erfahrung. Die Auswirkungen des ab 10. Januar angekündigten Bahnstreiks könnte auch die Kolleginnen und Kollegen in den Betrieben treffen, nämlich dann, wenn sie auf Zug und S-Bahn angewiesen sind. Weil Beschäftigte das sogenannte Wegerisiko selbst tragen, müssen sie dafür sorgen, pünktlich am Arbeitsplatz zu erscheinen. Was müssen Beschäftigte wissen und worauf müssen sie sich einstellen?

Leere Bahnhöfe und ein massiv eingeschränkter Zugverkehr droht ab 10. Januar für drei Tage: Darauf müssen sich Berufspendlerinnen und -pendler einstellen. Foto: iStock.com/Meinzahn)

Die Gewerkschaft Deutscher Lokomotivführer (GDL) ruft Lokomotivführer, Zugbegleiter, Beschäftigte in Werkstätten und Disponenten in allen Unternehmen sowie Fahrdienstleiter und weitere Berufsgruppen zum Warnstreik auf. Die Arbeitsniederlegung findet bundesweit vom 10. Januar, 2 Uhr, bis einschließlich 12. Januar, 18 Uhr, statt. Sie wird den Fern-, Regional und S-Bahn-Verkehr der Deutschen Bahn (DB) massiv beeinträchtigen. Das Unternehmen hat einen Notfallfahrplan angekündigt, will auf einigen Strecken längere Zügen einsetzen, um möglichst viele Menschen zu ihren Zielen zu bringen. Der Notfallplan ist über die Fahrplanauskunft auf der Internetseite der DB und im DB-Navigator bereits abrufbar. Außerdem hat die DB eine kostenlose telefonische Hotline – 08000 99 66 33 – eingerichtet.

Streiks gelten als „höhere Gewalt“. Ein Streik im Nahverkehr, der die Beschäftigten daran hindert, zum Arbeitsplatz zu gelangen, ist keine Betriebsstörung. Da der Betrieb selbst nicht vom Arbeitskampf betroffen ist, finden Regelungen zum Betriebsrisiko aus den Manteltarifverträgen, keine Anwendung. Gleichwohl trägt jede und jeder Beschäftigte das sogenannte Wegerisiko. Das heißt: Grundsätzlich müssen Beschäftigte selbst dafür sorgen, dass sie pünktlich am Arbeitsplatz erscheinen und dafür zumutbare Vorkehrungen treffen. Verspätungen oder Nichterscheinen geht zu ihren Lasten.

Bus, Auto, Fahrrad oder Homeoffice – Alternativen suchen
Wenn Streiks im öffentlichen Nah- und Fernverkehr angekündigt werden, müssen Beschäftigte auf andere nicht vom Streik betroffene Verkehrsmittel, wie zum Beispiel Bus, U- und Straßenbahn oder Fernbusse ausweichen oder mit dem eigenen Auto zur Arbeit fahren. Viele behelfen sich, indem sie Fahrgemeinschaften bilden. Über Portale im Internet kann man sich zu Fahrgemeinschaften zusammentun. Wer kein eigenes Auto hat, sollte prüfen, ob in Wohnortnähe die Möglichkeit des Carsharings besteht – auch hier finden sich viele Anbieter im Internet.

Dabei sollte daran gedacht werden, dass es auf den Straßen voller wird, weil viele auf Autos als Alternative ausweichen. Staus sind oft unvermeidlich. Zudem drohen weitere Protestaktion der Landwirte, die zum Beispiel auch Straßen blockieren wollen. Deshalb gilt: lieber früher los als auf den letzten Drücker.

Unter Umständen kann auch die Benutzung eines Fahrrads oder der Fußweg sinnvoll sein, wenn die Entfernung nicht zu groß ist. Wenn alle Stricke reißen, kann man zur Not auch ein Taxi rufen. Extrakosten, die dafür anfallen, werden aber vom Arbeitgeber nicht erstattet. Auch Mietwagen kommen in Frage. Besteht gar keine Alternative zum ÖPNV, bleibt nichts anderes übrig, als einen Urlaubstag oder Gleitzeit zu nehmen.

Besteht die Möglichkeit des mobilen Arbeitens, dann kann die Arbeit unproblematisch jenseits des Büros erledigt werden. Betriebsräte haben bei der Ausgestaltung mobiler Arbeit ein Mitbestimmungsrecht und können zum Beispiel eine Regelung verlangen, dass die herkömmlichen Anmeldefristen für mobile Arbeit verkürzt werden.

Sollte eine Verspätung unvermeidbar oder sogar ein Erscheinen am Arbeitsplatz unmöglich sein, ist der Arbeitgeber hiervon unverzüglich zu unterrichten. Versäumt das der Beschäftigte, riskiert er sogar eine Abmahnung. Ob das angesichts der aktuellen Situation angebracht ist, darf jedoch angezweifelt werden. Wer zu spät zur Arbeit kommt, dem kann unter Umständen sogar der Lohn gekürzt werden. Oder der Arbeitnehmer muss die fehlende Zeit nacharbeiten.

Lage frühzeitig checken
Am Streiktag empfiehlt es sich, den Weg zur Arbeit deutlich füher als sonst anzutreten oder gegebenenfalls am Vortag anzureisen. Das Ganze muss aber in einem vernünftigen Verhältnis stehen.

Berufs-Pendlerinnen und -Pendler sollten genau die Medien verfolgen, um rechtzeitig informiert zu sein, wann welche Verkehrsmittel ausfallen. Eine Recherche im Internet am Morgen kann schon wertvolle Hinweise liefern, welche Verbindungen betroffen sind. Die Deutsche Bahn informiert auf ihrer Internetseite, welche Verbindungen ausfallen und welche Tickets ihre Gültigkeit behalten.

Kann der oder die Beschäftigte gar nicht am Arbeitsplatz erscheinen, kann der Arbeitgeber das Entgelt kürzen. Es gilt der gesetzliche Grundsatz „ohne Arbeit kein Lohn“.

Von: ms/kk

Unsere Social Media Kanäle