Covid-19: Antworten auf häufige Fragen

Grenzschließung durch Polen und Tschechien

15.03.2020 | Inzwischen hat Polen auch die Grenze geschlossen. Für Grenzgänger gibt es Ausnahmeregelungen. Sie können ohne Quarantäne wieder in Polen einreisen. Auch Tschechien hat mittlerweile die Grenzen geschlossen. Detaillierte Infos auch in Landessprache gibt es hier.

Infos für Grenzgänger

Hier die Regelungen für Tschechien und Polen: 

Achtung Grenzgänger aus Tschechien: Die Tschechische Republik schließt ab 14.03.2020, 00:00 Uhr, die Grenzen. Eine Ein- und Ausreise von und nach Deutschland ist nur noch in Ausnahmefällen und über bestimmte Grenzübergänge möglich. Für Grenzgänger, die in Deutschland arbeiten, gilt eine Ausnahmeregelung. Sie dürfen über die Grenze pendeln, wenn Sie eine Bestätigung  des Arbeitgebers vorlegen können und der Arbeitsort nicht weiter als 100 km von der Grenze entfernt liegt.

Die Übersicht der geöffneten Grenzübergänge und das Formular, welches von Ihrem Arbeitgeber unterschrieben werden muss, finden Sie hier: 

https://www.mvcr.cz/clanek/mimoradne-opatreni-ministerstva-vnitra-o-docasnem-znovuzavedeni-ochrany-vnitrnich-hranic-ceske-republiky.aspx

Achtung Grenzgänger aus Polen

Ab Sonntag, dem 15. März, führt Polen ein vorübergehendes Einreiseverbot nach Polen ein. Davon ausgenommen sind u. a.:

  • polnische Staatsbürger,
  • Personen mit einem festen oder befristeten Aufenthaltstitel bzw. Arbeitserlaubnis,
  • Ausländer, die ein Transportmittel zur Güterbeförderung führen.

Die nach Polen einreisenden polnischen Staatsbürger müssen eine obligatorische 14-tägige häusliche Quarantäne antreten. Nach der Überschreitung der Grenze wird jeder Rückkehrer erfasst und untersucht. Von der Quarantäne ausgenommen sind:

  • Personen aus Grenzräumen, die in Polen wohnen, aber jeden Tag im Nachbarland arbeiten,
  • Fahrer im Straßenverkehr – z. B. von Bussen und Kleinbussen.

Alle internationalen Personenluft- und Bahnverkehrsverbindungen werden ausgesetzt. Nach Polen kann man über alle Grenzübergänge mit Straßenverkehrsmitteln, d. h. mit PKW, Kleinbussen und Bussen einreisen.

Diese Beschränkungen werden für einen Zeitraum von 10 Tagen eingeführt.

Die Homepage des DGB Sachsen wurde ebenfalls aktualisiert. Ihr findet die Infos in deutscher, polnischer und tschechischer Sprache auf der Seite https://sachsen.dgb.de/cross-border-workers

Von: em

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