Tarifrunde Metall- und Elektroindustrie

Arbeitgeber ziehen alle Register um den weiteren Kampf um das Tarifliche Angleichungsgeld im Osten zu verhindern und scheitern

16.04.2021 | Nachdem der sächsische Arbeitgeberverband (VSME) am 15. April vor dem Arbeitsgericht in Leipzig eine einstweilige Verfügung über die berechtigte Forderung der IG Metall für ein Tarifliches Angleichungsgeld erwirkt hatte, stellte heute das Landesarbeitsgericht (LAG) in Chemnitz klar – der durch das Grundrecht geschützte Arbeitskampf im Kampf um die nach 30 Jahren längst überfällige Angleichung ist rechtens.

In den letzten Wochen haben die Betriebe unter schwierigsten Bedingungen, strengen Hygieneauflagen und unter Beachtung des Infektionsschutzgesetzes mit Aktionen und Warnstreiks ein hohes Maß an Kreativität gezeigt. Nach dem Urteil des LAGs gehen diese nun in den Betrieben weiter.

Birgit Dietze, Bezirksleiterin des IG Metall Bezirks Berlin Brandenburg Sachsen sagte nach der Urteilsverkündung: „Es ist ein guter Tag. Nach dem Entsetzen über diesen massiven Angriff der Arbeitgeber atmen unsere Kolleginnen und Kollegen auf. Das Landesarbeitsgericht hat bestätigt, dass wir mit dem Tariflichen Angleichungsgeld eine rechtmäßige Forderung aufgestellt haben, mit der wir arbeitskampffrei sind. Die Angleichung ist uns ein wichtiges Anliegen. Wir beraten jetzt mit unseren Mitgliedern in den Tarifkommissionen und in den Verhandlungskommissionen die weiteren Schritte.“

Jan Otto, Erster Bevollmächtigter der IG Metall Ostsachsen ergänzt: „Statt sich konkret mit unserer regionalen Forderung des Tariflichen Angleichungsgelds auseinanderzusetzen und eine konstruktive Debatte im Rahmen der Verhandlungen zu führen, flüchtete sich der Arbeitgeberverband in eine gerichtliche Auseinandersetzung. Das ist inakzeptabel und alles andere als sozialpartnerschaftlich. Die Entscheidung des Landesarbeitsgerichts unterstreicht die Rechtmäßigkeit unseres Vorgehens.“

Seit Beginn der Verhandlungen im Dezember habe es von den Arbeitgeber*innen vor allem eines gegeben: Absagen an die Tarifforderungen der IG Metall. Nach dem Pilotabschluss in Nordrhein-Westfalen zieht sich der VSME nun erneut auf seine Blockadehaltung zurück. „Das Verhalten stößt bei den Kolleg*innen in unseren Betrieben auf großes Unverständnis. Sie erwarten nicht eine derartige Ignoranz. Für sie ist völlig unverständlich, weswegen es beim Thema Angleichungsgeld keine Bewegung gibt. 30 Jahre nach der Wende empfinden sie es als enorme Ungerechtigkeit. Für die Betriebe ist es ein nachweislicher Standortnachteil, der zu Abwanderung von so dringend benötigen Fachkräften führt. Hier muss nun endlich gehandelt werden, auch um die Zukunft industrieller Strategien nachhaltig zu sichern und voranzutreiben. Wir erwarten eine Akzeptanz unseres Vorschlags und eine Diskussion auf Augenhöhe. Das können und werden wir mit legitimen Mitteln des Arbeitskampfs in unseren Betrieben auch zum Ausdruck bringen.“ so Otto weiter.

Von: em

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