Betriebsrat – hast Du keinen, wähl Dir einen

Betriebsräte verhindern nicht selten mit der IG Metall Entlassungen und sichern Arbeitsplätze. Aber auch im Betriebsalltag sind sie aktiv – ob bei Arbeitszeit, Gesundheitsschutz, Eingruppierung oder Neueinstellung.

 

1. Besser mit Betriebsrat

Interessenvertretung heißt heute zuallererst Kampf um sichere Arbeitsplätze. Der Betriebsrat kann selbst initiativ werden durch intelligente Vorschläge wie flexible Arbeitszeitmodelle oder Innovationsoffensiven.

 

2. Der Betriebsrat macht Arbeit sicher und fair

Der Betriebsrat steht für mehr Mitbestimmung im Betrieb und Unternehmen. Er kümmert sich um sozialverträgliche Arbeitszeiten und um die Qualifizierung für alle Beschäftigten.

 

3. Ein Betriebsrat zahlt sich aus

Betriebe mit Betriebsrat bezahlen mehr als zehn Prozent höhere Entgelte als solche ohne eine gewählte Interessenvertretung. Geringverdiener und Frauen profitieren davon in erster Linie.

 

4. Mit Betriebsrat hat jeder mehr Rechte

Der Betriebsrat hilft bei individuellen Konflikten, geht Beschwerden nach, überprüft Eingruppierungen und widerspricht einer ungerechtfertigten Kündigung.

 

5. Betriebsratsarbeit ist vielseitig und spannend

Betriebsräte können bei wichtigen Fragen, die den Betrieb betreffen, mitreden und mitentscheiden, kommen mit den Kollegen ins Gespräch und erhalten Anerkennung für ihre Arbeit.

 

6. Chance, sich umfassend zu qualifizieren

Betriebsräte erwerben Kompetenz im Arbeitsrecht und bei wirtschaftlichen Themen, um auf Augenhöhe mit der Geschäftsführung reden zu können.

Erklärt: Das sind die Aufgaben eines Betriebsrats

Das sogenannte Betriebsverfassungsgesetz verleiht Betriebsräten eine Reihe von Beteiligungsrechten. Wir erklären, was ein Betriebsrat macht, wo er mitbestimmt, was er darf und kann.

In Betrieben ab fünf Arbeitnehmern wählen Beschäftigte Betriebsräte. So steht es im Betriebsverfassungsgesetz (BetrVG). Alle vier Jahre wählen die Beschäftigten ihre Betriebsräte aus ihrer Mitte. Von März bis Mai 2026 ist es wieder soweit. In Betrieben ohne Betriebsrat ist die erstmalige Wahl jederzeit möglich.

 

Interessenvertretung der Beschäftigten

Die Aufgabe von Betriebsräten: Sie vertreten die Interessen der Beschäftigten und überwachen, dass ihre in Gesetzen, Tarifverträgen oder Betriebsvereinbarungen festgeschriebenen Rechte eingehalten werden. Dabei hat der Betriebsrat zudem die Aufgabe, die Gleichstellung von Frauen und Männern sowie die Vereinbarkeit von Familie und Beruf zu fördern, ebenso wie die Integration von schwerbehinderten Menschen und von ausländischen Arbeitnehmern (Paragraf 80 BetrVG).

Das Betriebsverfassungsgesetz verpflichtet Betriebsräte und Arbeitgeber zur vertrauensvollen Zusammenarbeit – im Zusammenwirken mit den Tarifparteien, also Arbeitgeberverbänden und Gewerkschaften (§2 BetrVG).

 

Gute Arbeit, faire Bezahlung und Fortbildung

Der Betriebsrat sorgt für gute Arbeit und faire Bezahlung. Er kümmert sich um die richtige Eingruppierung und bestimmt mit über Arbeitsbedingungen – über Arbeitsbeginn und Arbeitsende, Pausenzeiten, Überstunden, Bereitschaftsdienst, Teilzeit, Gleitzeit, mobiles Arbeit und vieles mehr. Der Betriebsrat ist vor jeder Kündigung anzuhören. Er setzt sich für die Rechte der Auszubildenden ein und achtet darauf, dass alle Beschäftigten Weiterbildungsangebote erhalten. Und der Betriebsrat sorgt für den Arbeits- und Gesundheitsschutz im Betrieb.

Ab fünf Beschäftigten ist ein Betriebsrat möglich

„Wir pflegen den direkten Draht zum Chef und klären die Dinge im Vier-Augen-Gespräch. Wir brauchen keinen Betriebsrat.“ So lange es gut läuft im Betrieb, funktioniert diese „Übereinkunft“. Was aber, wenn’s nicht mehr gut läuft und die Interessen sich kreuzen?

In kleinen Handwerksfirmen gibt es seltener einen Betriebsrat als in mittleren und großen Unternehmen. Trotzdem gilt: In jedem Betrieb mit mindestens fünf Beschäftigten kann und sollte die Belegschaft einen Betriebsrat wählen beziehungsweise einen Betriebsrat gründen. Dafür gibt es viele gute Gründe.

Einer der Hauptgründe: In Betrieben mit Betriebsrat sind die Einkommen gerechter und die Arbeitsplätze sicherer. Denn ein Betriebsrat hat gesetzliche und einklagbare Rechte gegenüber dem Arbeitgeber und kann für die Beschäftigten jede Menge erreichen und die Jobs sicherer und fairer machen. Über den Betriebsrat können Beschäftigte auch ihre Ideen einbringen. Und wenn es einmal nicht so gut läuft, macht der Betriebsrat den entscheidenden Unterschied. Ohne seine Anhörung sind Kündigungen unwirksam.

 

Auch in kleinen Betrieben haben Beschäftigte Arbeitnehmerrechte

Mit ihrem Einsatz und Engagement trägt die Belegschaft zum Erfolg der Firma bei. Deshalb ist es ihr gutes Recht, auch in einem kleinen Betrieb mitzubestimmen. Dazu gehört die betriebliche Mitbestimmung über Betriebsräte ab fünf Beschäftigten. So schreibt es das Betriebsverfassungsgesetz vor. Der Betriebsrat sorgt für rechtlich verbindliche Einigungen mit dem Arbeitgeber. Und motivierte Mitarbeiter und Rechtssicherheit im Betrieb nutzen letztendlich auch dem Arbeitgeber.

 

Der Chef will keinen Betriebsrat?

Sollte der Chef trotz der vielen Vorteile behaupten, alles ohne Betriebsrat regeln zu können, so sieht das der Gesetzgeber anders. Es geht bei der Betriebsratswahl nicht darum, ob die Mitarbeiter sich mit ihrem Arbeitgeber gut leiden können oder nicht. Die betriebliche Mitbestimmung über einen Betriebsrat ist ab fünf Beschäftigten gesetzliches Arbeitnehmerrecht.

 

Schon einmal gehört?

Bei der Bezahlung gibt es willkürliche „Nasenprämien“? Ein Betriebsrat sorgt für transparente Entgeltregelungen.

Der Arbeitgeber nimmt keine Rücksicht auf die familiäre Situation seiner Beschäftigten? Ein Betriebsrat setzt sich für Arbeitszeitregelungen ein, die Raum für Privates und Familie lassen.

Der Chef hält sich nicht an Tarifverträge oder Gesetze? Ein von der IG Metall geschulter Betriebsrat kennt die Rechte der Beschäftigten und setzt sie durch.

Sicherheits- oder Arbeitskleidung selbst bezahlen? Ein Betriebsrat wacht darüber, dass der Arbeitgeber einen ordnungsgemäßen und sicheren Arbeitsplatz schafft.

Auch kleine Teams und Betriebe brauchen klare Regeln. Gute Zusammenarbeit und der wirtschaftliche Erfolg des Betriebs hängen vor allem von der Beteiligung, Zufriedenheit und Motivation der Beschäftigten ab. Dafür sorgt ein Betriebsrat, indem er die Arbeitsbedingungen verbessert und Arbeitsplätze sicherer macht.

 

Mit der IG Metall Betriebsräte gründen

Mit einem Betriebsrat wählen Beschäftigte eine professionelle Interessenvertretung. Der Arbeitgeber muss ihnen genug Zeit für ihre Arbeit und Qualifizierung lassen und ihnen Büros, Telefone und andere Arbeitsmittel bereitstellen. Auch wenn es Konflikte gibt, müssen Betriebsräte sich gegenüber dem Arbeitgeber behaupten. Dabei haben sie die IG Metall und das Betriebsverfassungsgesetz im Rücken: Betriebsratsmitglieder genießen einen besonderen Kündigungsschutz – ab der Kandidatur bis zu einem Jahr nach dem Ausscheiden aus dem Gremium. Und wenn es sein muss, leistet die IG Metall Rechtsschutz.

Die IG Metall hilft auch, einen Betriebsrat zu gründen, dessen Wahl vorzubereiten und durchzuführen. Wenden Sie sich an die regionale IG Metall vor Ort, wenn Sie einen Betriebsrat gründen wollen.

Betriebsrat gründen: Wie geht das?

Einen Betriebsrat zu wählen ist in Deutschland demokratisches Recht der Beschäftigten: „In Betrieben mit in der Regel mindestens fünf ständigen wahlberechtigten Arbeitnehmerinnen, von denen drei wählbar sind, werden Betriebsräte gewählt.“ So steht es in Paragraf 1 des Betriebsverfassungsgesetzes (BetrVG) – das „Grundgesetz“ für das Miteinander von Arbeitgebern und Beschäftigten in Betrieben.

Turnusmäßig wählen Millionen Beschäftigte alle vier Jahre neue Betriebsräte – das nächste Mal schon demnächst: von März bis Mai 2026. Eine erstmalige Betriebsratswahl in Betrieben, die bislang noch keinen Betriebsrat haben, ist jedoch jederzeit möglich.

Das bedeutet: Wenn mindestens fünf volljährige Beschäftigte im Betrieb sind, von denen mindestens drei ein halbes Jahr oder länger im Betrieb arbeiten – dann wird ein Betriebsrat gewählt. So steht es im Paragraf 1 des Betriebsverfassungsgesetzes. Die weitaus meisten Arbeitgeber behindern die Betriebsratswahl nicht, sondern lassen ihre Beschäftigten ihr demokratisches Recht auch im Betrieb ausüben.

Der Arbeitgeber darf die Betriebsratswahl nicht verbieten oder behindern. Ansonsten macht er sich nach Paragraf 119 Betriebsverfassungsgesetz strafbar.

Besser und sicherer ist es, sich nicht auf Strafgerichte zu verlassen, sondern gemeinsam mit den Kollegen und der IG Metall als kompetente Partnerin die Betriebsratswahl rechtssicher anzugehen.

 

Besonderer Kündigungsschutz für Betriebsräte

Betriebsräte sind im Gegensatz zu normalen Beschäftigten vor Kündigungen besonders geschützt – nach Paragraf 15 Kündigungsschutzgesetz und Paragraf 103 BetrVG. Ohne Betriebsrat werden dem Arbeitgeber nur wenige Grenzen gesetzt. Bei einer Betriebsschließung etwa gibt es ohne Betriebsrat keinen Interessenausgleich und Sozialplan mit Abfindungen. Aber es muss ja nicht gleich um den Verlust des Arbeitsplatzes gehen. Es gibt zig Fragen, die nicht jeder allein mit dem Arbeitgeber aushandeln und durchsetzen kann – etwa die Verteilung der Arbeitszeiten, die Urlaubsplanung oder die Arbeitsorganisation.

 

Wenn der Chef gegen einen Betriebsrat ist

Einen Betriebsrat zu wählen, ist Euer gutes Recht. Allerdings kann der Weg zur Betriebsratswahl einige Stolpersteine mit sich bringen. Wenn der Chef beispielsweise zu früh von den Plänen erfährt, etwa noch bevor der offizielle Wahlaufruf im Betrieb aushängt, kann es gefährlich werden. Nicht selten werden die „Rädelsführer“ aus fadenscheinigen Gründen rausgeworfen. Oftmals engagieren Arbeitgeber dazu sogar Anwaltskanzleien, die auf die Jagd von Betriebsräten und Gewerkschafterinnen spezialisiert sind – sogenannte „Union Buster“. Sie machen gewählten Betriebsräten das Leben schwer oder wollen deren Wahl verhindern.

Immerhin sind die Schutzrechte durch das Betriebsrätemodernisierungsgesetz im Juni 2021 gestärkt worden. Auch Beschäftigte, die eine Betriebsratswahl vorbereiten, sind nun vor Kündigung geschützt.

 

Vorbereitungen für die Betriebsratswahl

Um auf Nummer sicher zu gehen, ist es wichtig, am Anfang nur mit vertrauenswürdigen Kolleginnen und Kollegen darüber zu reden – am besten außerhalb des Betriebs. Eine Möglichkeit ist, den Wahlaufruf mit der Einladung zur Wahl eines Wahlvorstands an alle Beschäftigten im Betrieb aushängen, den drei wahlberechtigte Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer als Wahlinitiatoren unterschreiben. Sobald der offizielle Wahlaufruf mit den drei Unterschriften aushängt, sind schon mal diese drei Beschäftigten vor einer Kündigung besonders geschützt.

Viel sicherer ist es jedoch mit der IG Metall. Auch eine im Betrieb vertretene Gewerkschaft darf den Wahlaufruf aushängen. Und die IG Metall kennt sich mit den Wahlvorschriften gut aus – und hat Experten und Anwälte.

Das Wahlverfahren ist kompliziert. Die formale Organisation muss stimmen. Wer sich nicht auskennt, macht schnell Fehler, die schlimmstenfalls sogar die ganze Wahl nichtig, also unwirksam machen. Dann ist auch der Kündigungsschutz weg.

 

Die IG Metall zur Hilfe holen

Deshalb: Unbedingt Unterstützung bei der IG Metall vor Ort holen. Sie kennt das Wahlverfahren genau und kann alles übernehmen. Die IG Metall Geschäftsstelle vor Ort berät Euch vertraulich und betreut die Wahlvorstände und Gremien bis zum Ende der Wahlen und der Beendigung ihrer Tätigkeit. Außerdem haben Gewerkschaftsmitglieder Rechtsschutz, etwa wenn der Arbeitgeber versucht, engagierte Metallerinnen und Metaller kleinzumachen.

Auf der Wahlversammlung wird dann der Wahlvorstand gewählt, der die eigentliche Betriebsratswahl in den folgenden Wochen vorbereitet. Sofern die Wahlversammlung trotz Einladung nicht stattgefunden hat oder dort kein Wahlvorstand gewählt wurde, ist auch eine Bestellung des Wahlvorstandes durch das Arbeitsgericht möglich.

 

Wahlen richtig und sicher durchführen

Bei der Durchführung der Betriebsratswahl ist viel Sorgfalt nötig: Wahlausschreiben, korrekte Wählerliste, Stimmzettel, Briefwahl, Vorschlagslisten mit den Kandidatinnen – all das muss sauber sein. Daher gilt auch hier: Besser und sicherer läuft es mit der IG Metall. Ein Tipp: Es empfiehlt sich, dass die Wahlinitiatoren auch als Wahlvorstandsmitglieder tätig werden und dann gegebenenfalls sogar als Bewerberin für den Betriebsrat kandidieren, da ihr Kündigungsschutz nur begrenzt ist. Alternativ kann der Wahlvorstand auch durch den Gesamtbetriebsrat oder Konzernbetriebsrat bestellt werden, wenn es einen gibt.

Je nach Betriebsgröße dauert die Vorbereitung der Betriebsratswahl durch den Wahlvorstand eine Woche – beim vereinfachten Wahlverfahren in Betrieben bis 100 Beschäftigten bis zwölf Wochen, optional beim normalen Wahlverfahren bei 101 bis 200 Beschäftigten, zwingend in größeren Betrieben über 200 Beschäftigten. Und dann wird der Betriebsrat gewählt.

Die Größe des Betriebsrats hängt von der Anzahl der Beschäftigten ab. Der Betriebsrat besteht in Betrieben mit 5 bis 20 wahlberechtigten Arbeitnehmern aus einer Person, mit 21 bis 50 wahlberechtigten Arbeitnehmern aus 3 Mitgliedern, von 51 bis 100 Arbeitnehmern aus 5 Mitgliedern, und so weiter.

Die Amtszeit des neuen Betriebsrats beträgt vier Jahre. Betriebsratsmitglieder haben das Recht zurückzutreten. Für diesen Fall werden bei der Wahl auch Nachrücker für den Betriebsrat gewählt. Gegebenenfalls ist eine vorzeitige Neuwahl nötig.

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    Tel. 0175 4204 230

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    Aufbau gewerkschaftlicher Strukturen, Neugründung von Betriebsräten, Betriebsbetreuung, Jugendarbeit

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