22.05.2024 | Für Leiharbeitsbeschäftigte mit IG Metall-Mitgliedschaft klingelt die Kasse demnächst extra. Möglich macht dies ein Tarifabschluss, den IG Metall und die anderen DGB-Gewerkschaften 2020 für Kolleginnen und Kollegen in Leiharbeit erkämpft haben. Die Extrazahlung zum Urlaubsgeld gibt es für Metallerinnen und Metaller, die mindestens sechs Monate in ihrer Leihfirma beschäftigt und mindestens genauso lange Gewerkschaftsmitglied sind, wenn sie rechtzeitig bis zum 30. Juni einen Antrag stellen.
Zweimal im Jahr können Leiharbeitsbeschäftigte, die Mitglied der IG Metall sind, Extrazahlungen erhalten – zum Urlaubs- und zum Weihnachtsgeld. Die Höhe des Mitgliedervorteils richtet sich nach der Dauer der Betriebszugehörigkeit und steigt in den kommenden Jahren an.
Die Beträge erhöhen sich „tarifdynamisch“. Das bedeutet: Der Mitgliedervorteil wächst mit den von den DGB-Gewerkschaften ausgehandelten Tariferhöhungen der Monatsentgelte automatisch mit. Gibt es also eine Tariferhöhung um x Prozent, dann fällt auch die Extrazahlung um x Prozent höher aus.
Antrag stellen und kassieren
Um in den Genuss des Mitgliedervorteils zu kommen, müssen Leiharbeitsbeschäftigte rechtzeitig einen Antrag an ihren Arbeitgeber – also ihr Leihunternehmen – stellen und dem Antrag eine Mitgliedsbescheinigung beilegen. Der Antrag kann per Post oder per E-Mail gestellt werden. Die dafür notwendigen Unterlagen gibt es im Servicecenter der IG Metall oder in der Geschäftsstelle der IG Metall Ostsachsen.
So funktioniert die Antragstellung:
Links zum Mitgliedervorteil in verschiedenen Sprachen, mehr Informationen zum Thema und weitere praktische Hinweise gibt es hier.
Das Extrageld ist ein Bestandteil des Tarifergebnisses, das die IG Metall und die anderen DGB-Gewerkschaften im Januar 2020 ausgehandelt haben. Neben dem Mitgliederbonus beinhaltet der Tarifabschluss auch höhere monatliche Entgelte sowie mehr Urlaubs- und Weihnachtsgeld. Die Entgelte der Leihbeschäftigten im Osten sind seit Tarifabschluss stärker angestiegen als im Westen, um die Angleichung der Ost- an die Westentgelte zu erreichen. Die Angleichung in dieser Branche ist inzwischen ollzogen: Seit April 2021 erhalten Leihbeschäftigte im Osten genauso viel Geld wie ihre Kolleginnen und Kollegen im Westen.