04.05.2023 | Schnupfen, Kopfschmerz oder Beinbruch – wer krankheitsbedingt nicht zur Arbeit oder Ausbildung geht, meldet sich krank und muss dafür keinen Grund angeben. Denn das gehört zur Privatspähre. Die haben auch dual Studierende – aber nicht in Sachsen. Dort müssen sie, wenn sie sich für eine Prüfung wegen Krankheit abmelden müssen, auch ihre Diagnose bei der Fachhochschule oder Berufsakademie angeben. Das ist ein No-Go und muss sich ändern, sagt die IG Metall.