Archiv der Meldungen

Corona-Krise

Steuererleichterung für Kurzarbeiter

08.05.2020 | Millionen Beschäftigte sind in Kurzarbeit und brauchen Unterstützung. Die Bundesregierung hat nun Steuererleichterungen für Zuschüsse zum Kurzarbeitergeld beschlossen. Dafür hatte sich die IG Metall eingesetzt. Mit dem neuen „Corona-Steuerhilfegesetz“ wird der Schieflage etwas entgegen gewirkt.

Handlungsempfehlung Ausbildung

IG Metall-Handlungsempfehlung für gute und sichere Ausbildung auch in Corona-Zeiten

06.05.2020 | Die gegenwärtige Corona-Pandemie beeinflusst auch Ausbildung und duales Studium. Rahmenbedingungen – Gesetze und Richtlinien – verändern sich in der gegenwärtigen Situation ständig. Die IG Metall im Bezirk Berlin-Brandenburg-Sachsen hat für Betriebsräte und Jugend- und Auszubildendenvertretungen eine Handlungsempfehlung zusammengestellt, damit Ausbildung und duales Studium auch in Corona-Zeiten zu einem erfolgreichen Abschluss gebracht werden können.

1. Mai - Tag der Arbeit

1. Mai 2020: Solidarisch mit Anstand Abstand halten

29.04.2020 | In diesem Jahr steht der 1. Mai unter dem Motto „Solidarisch ist man nicht alleine!“. In Zeiten der Corona-Pandemie gewinnt Solidarität jedoch eine völlig neue Bedeutung. Jetzt bedeutet Solidarität: „mit Anstand Abstand halten“. Und wir stehen gerade in diesen herausfordernden Zeiten solidarisch zusammen. Statt auf Marktplätzen und auf der Straße treffen sich die Metallerinnen und Metaller in diesem Jahr digital auf www.dgb.de/erstermai.

Pressemitteilung

Pressemitteilung der IG Metall Ostsachsen: Viel Schatten und wenig Licht bei den neuen Regelungen zum Kurzarbeitergeld

23.04.2020 | Gestern Abend einigte sich der Koalitionsausschuss nach langem Ringen und vor allem auf Druck der Gewerkschaften auf eine Aufstockung des Kurzarbeitergelds. Diejenigen, die derzeit um mindestens 50 Prozent weniger arbeiten, erhalten somit ab dem vierten Monat des Bezugs 70 Prozent (beziehungsweise 77 Prozent für Haushalte mit Kindern) und ab dem siebten Monat des Bezuges 80 Prozent (beziehungsweise 87 Prozent für Haushalte mit Kindern). Die Aufstockungsregelung ist befristet bis 31. Dezember 2020

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