09.01.2024 | Das Streikrecht ist ein hohes Gut. Das wissen IG Metall-Mitglieder aus eigener Erfahrung. Die Auswirkungen des ab 10. Januar angekündigten Bahnstreiks könnte auch die Kolleginnen und Kollegen in den Betrieben treffen, nämlich dann, wenn sie auf Zug und S-Bahn angewiesen sind. Weil Beschäftigte das sogenannte Wegerisiko selbst tragen, müssen sie dafür sorgen, pünktlich am Arbeitsplatz zu erscheinen. Was müssen Beschäftigte wissen und worauf müssen sie sich einstellen?